Anwälte für Aufklärung
Wir machen auf !!!
Seit November 2020 befindet sich Deutschland erneut in einem zweiten bundesweiten Lockdown, der insbesondere die kleinen und mittelständischen Betriebe an den Rand ihrer Existenzgrundlage treibt. „Wir machen auf“ – Die Rechtsanwälte Beate Bahner und Tobias Gall stellen die Rechtslage dar. Das Schriftstück darf verwendet und weitergeleitet werden. Rechtsanwalt Karpenstein hat im Nordkurier berichtet, dass die Corona Gesetze gegen das EU verstoßen dürften.
Alarm im Altersheim
Die Impfung startet und zwar im Altersheim. RA Holger Fischer ist Betreuer und schlägt Alarm. Werden die alten Menschen auch hinreichend darüber aufgeklärt was passiert und was sie für einen Impfstoff erhalten? RA Gordon Pankalla am 24.12.2020 im Gespräch mit RA Holger Fischer. Zum Download haben wir das Musterschreiben von RA Holger Fischer für Sie zur Verfügung gestellt. Die Impfung starte dann sogar einen Tag früher, ohne jede Ankündigung, aber medienwirksam …
Brief Leopoldina
Eine hochkarätig besetzte Arbeitsgruppe der Leopoldina – die Nationale Akademie der Wissenschaften – hatte in ihrer 6. Ad-hoc-Stellungnahme vom 23. September 2020 zur Corona-Virus Pandemie erklärt: „Der Nachweis von Virus-RNA durch die RT-PCR ist gleichbedeutend mit einer Infektion der positiv getesteten Person.“ Ein wissenschaftlicher Nachweis war dieser Stellungnahme allerdings leider nicht beigefügt. Wir bitten die Leopoldina um eidesstattliche Versicherung dieser Aussage.

Offener Brief 1 – Epidemische Lage
Eine Definition des Begriffs „Epidemie“ sowie die Voraussetzungen für die Feststellung einer „Epidemie von nationaler Tragweite“ enthält § 5 IfSG nicht. Es ist daher nicht nachvollziehbar, aufgrund welcher medizinischen und wissenschaftlichen Daten eine solche „Epidemie“ vom Bundestag festgestellt wurde.
Offener Brief 2 – Anwälte schlagen Alarm
Versuch der Legalisierung durch den Bundestag. Der monatelange offene Rechtsbruch soll jetzt durch das sog. „3. Bevölkerungsschutzgesetz“ legalisiert werden. Doch auch dieses Gesetz erweist sich als eklatanter Verfassungsbruch! Durch das Gesetz soll ein neuer Paragraph 28 a
in das Infektionsschutzgesetz eingefügt werden.
Offener Brief 3 – Quarantäne & PCR
Die Anordnung einer „Absonderung in häuslicher Quarantäne“ ist verfassungswidrig. Denn nach Art. 104 Abs. 1 GG kann die Freiheit einer Person nur auf Grund eines förmlichen Gesetzes und nur unter Beachtung der darin vorgeschriebenen Formen beschränkt werden. Der PCR kann keine Grundlage für Quarantäne sein.
Zum Bevölkerungs-Schutzgesetz
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